Forschung im Justizvollzug (z. B. von Hochschulen) ist genehmigungspflichtig. Ansprechpartner für Forscher/innen ist in der Regel der Kriminologische Dienst des jeweiligen Bundeslandes.
Wenn Sie Daten im Justizvollzug erheben möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Einige Kriminologische Dienste stellen auf ihrer Internetpräsenz Informationen für Forscher/innen zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich dort.
- Bitte senden Sie Ihren Antrag auf Genehmigung Ihres Forschungsvorhabens an die Kriminologischen Dienste aller Bundesländer, in deren Justizvollzug Sie Daten erheben möchten.
- Bitte erklären Sie in Ihrem Antrag explizit, in welchen Einrichtungen (also auch in welchen Bundesländern) Sie Daten erheben möchten.
- Falls Sie Daten in zwei oder mehr Bundesländern erheben möchten, erklären Sie in Ihrem Antrag bitte, ob Ihre Forschung einen Vergleich zwischen Bundesländern und/oder der Bundesrepublik Deuschland mit anderen Ländern beinhaltet.
Unter anderem wegen des Aufwands, den die Durchführung von Erhebungen im Justizvollzug bedeutet, kann nicht jedes Forschungsvorhaben unterstützt werden. Einen Überblick über die Gründe der Genehmigungsverfahren und Empfehlungen für Forschende finden sich in Endres, J. & Suhling, S. (2019). Forschung im Justizvollzug – die Funktion und Perspektive der Kriminologischen Dienste. Neue Kriminalpolitik, 31 (4), 354-371.